§ 7 PfandlV

Aufbewahrung

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Jedes Pfand ist mit der auf dem Pfandschein angegebenen Nummer des Pfandleihvertrags zu versehen. Bezieht sich der Pfandschein auf mehrere Pfänder, so kann die Nummer auf einer gemeinsamen Umhüllung vermerkt oder an einer die Pfänder zusammenhaltenden Befestigung angebracht werden.

Suchhilfen: Pfand nummerieren, Pfandschein kennzeichnen, Pfand beschriften, Pfandaufbewahrung regeln, Pfandnummer anbringen, Pfandschein verwahren, Pfandvermerk erstellen, Pfandidentifikation, schriften, bringen, wahren, stellen