§ 5 PersStärkeG
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Die Versorgung der von Abschnitt I erfaßten Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie ihrer Hinterbliebenen bestimmt sich nach dem Soldatenversorgungsgesetz nach Maßgabe der folgenden Vorschriften.
Suchhilfen: Veteranenleistung, Militärpension, Versorgung Angehörige, Soldatenrente, Dienstzeit Versorgung, sorgung