§ 5 PersStärkeG

📖

Die Versorgung der von Abschnitt I erfaßten Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie ihrer Hinterbliebenen bestimmt sich nach dem Soldatenversorgungsgesetz nach Maßgabe der folgenden Vorschriften.

Suchhilfen: Veteranenleistung, Militärpension, Versorgung Angehörige, Soldatenrente, Dienstzeit Versorgung, sorgung