§ 1 PelzVAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs
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Der Ausbildungsberuf Pelzveredler/Pelzveredlerin wird staatlich anerkannt.
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs
Der Ausbildungsberuf Pelzveredler/Pelzveredlerin wird staatlich anerkannt.