§ 10 PBRüV
Zahlung an das Energieversorgungsunternehmen vor Forderungsübergang
📖
↗ Links
Eine Zahlung durch den Letztverbraucher oder den Kunden an das Energieversorgungsunternehmen hat keine schuldbefreiende Wirkung, soweit die Anzeige nach § 9 Absatz 1 dem Letztverbraucher oder dem Kunden bereits zugegangen ist. § 407 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist entsprechend anzuwenden.
Suchhilfen: Zahlung an Energieversorger, Vorauszahlung Stromrechnung, Schuldbefreiung vor Forderungsübergang, Energieversorger Zahlung vor Inkasso, Kunde zahlt vor Forderungsübergang, auszahlung