§ 36d PAuswV
Abweichende Regelung für die eID-Karte
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§ 20 Absatz 2 Satz 3 gilt mit der Maßgabe, dass der Zusteller bei der Übergabe des Briefes die Identität der antragstellenden Person durch Vorlage eines Personalausweises oder Passes des Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörigkeit die antragstellende Person besitzt, zu überprüfen hat.
Suchhilfen: Identität prüfen bei Briefzustellung, Personalausweis Vorlage bei Post, eID‑Karte Zustellung, Zusteller Identitätsnachweis, Ausweis vorlegen bei Briefübergabe, elektronischer Personalausweis prüfen, Postzustellung Identitätskontrolle, stellung, legen