§ 17 PatV
Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften
📖
↗ Links
Auf Anforderung des Deutschen Patent- und Markenamts sind die in § 7 Abs. 2 Nr. 5 und in § 8 genannten Unterschriften öffentlich beglaubigen zu lassen (§ 129 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).
Suchhilfen: Unterschrift beglaubigen lassen, Beglaubigung Unterschrift Patentamt, amtliche Unterschriftsbeglaubigung, Unterschrift amtlich beglaubigen, Beglaubigungspflicht Unterschrift, glaubigen, glaubigung, schriftsbeglaubigung