§ 3 PartG

Aktiv- und Passivlegitimation

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Die Partei kann unter ihrem Namen klagen und verklagt werden. Das gleiche gilt für ihre Gebietsverbände der jeweils höchsten Stufe, sofern die Satzung der Partei nichts anderes bestimmt.

Suchhilfen: Partei klagen, Partei verklagen, Parteirecht Klagefähigkeit, Parteirecht Prozessfähigkeit, Partei als Kläger, Partei als Beklagter, Parteien Rechtsfähigkeit, Parteien Prozessvertretung