§ 15a OrthoptAPrV Überleitungsregelung aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Die Verordnung findet in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet ab dem 1. September 1991 Anwendung.