Art 4 OrdenErl 7
📖
↗ Links
Jede Änderung der Stiftungsbestimmungen und der Verleihungsbedingungen des nach Artikel 1 genehmigten Ehrenzeichens und jede Änderung seiner Form und Benennung bedarf meiner Genehmigung und wird gemäß Artikel 3 bekanntgemacht.
Suchhilfen: Stiftungsbestimmungen ändern, Verleihungsbedingungen anpassen, Ehrenzeichen umbenennen, Form des Ehrenzeichens ändern, Genehmigung von Änderungen, Änderungen bekanntmachen, leihungsbedingungen, passen, benennen, kanntmachen