Art 4 OrdenErl 7

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Jede Änderung der Stiftungsbestimmungen und der Verleihungsbedingungen des nach Artikel 1 genehmigten Ehrenzeichens und jede Änderung seiner Form und Benennung bedarf meiner Genehmigung und wird gemäß Artikel 3 bekanntgemacht.

Suchhilfen: Stiftungsbestimmungen ändern, Verleihungsbedingungen anpassen, Ehrenzeichen umbenennen, Form des Ehrenzeichens ändern, Genehmigung von Änderungen, Änderungen bekanntmachen, leihungsbedingungen, passen, benennen, kanntmachen