Art 4 OrdenErl ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Auf Grund von § 3 Abs. 2 des Ordensgesetzes erkenne ich das Deutsche Sportabzeichen in drei Klassen als Ehrenzeichen an.