Art X OffshStAbk
Dieses Abkommen bezieht sich nicht auf Vergünstigungen bei Steuern, deren Aufkommen den Ländern oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) ganz oder zum Teil zufließt. Es sieht keine Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen vor.
Suchhilfen: Sozialversicherungsbeitrag Befreiung, Gemeindesteuer Einnahmen, Steuerabkommen Ausnahmen, Steuerliche Sonderregelungen, Abkommen ohne Steuererleichterungen, Sozialabgaben Ausnahmeregelung, freiung, nahmen, kommen, nahmeregelung