§ 2 NOKBefAbgV
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Zur Zahlung der Befahrungsabgaben sind verpflichtet:
- 1.
- wer die Kanalfahrt veranlaßt hat,
- 2.
- wessen Fahrzeug den Kanal benutzt.
Suchhilfen: Kanalbefahrung bezahlen, Kanalgebühr zahlen, Befahrungsabgabe zahlen, Kanalbenutzungskosten, Zahlungspflicht Kanal, Gesamtschuldner Kanalgebühr, Fahrzeug Kanalgebühr