Verordnung über die Gefahrenabwehr in den bundeseigenen Schleusenanlagen im Nord-Ostsee-Kanal
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Inhalt
- § 1 Zielsetzung und Geltungsbereich, bundeseigene Schleusenanlagen
- § 2 Zuständige Behörde
- § 3 Beauftragte oder Beauftragter für die Gefahrenabwehr
- § 4 Maßnahmen nach der Verordnung (EG) Nr. 725/2004
- § 5 Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2005/65/EG
- § 6 Weitere Maßnahmen der zuständigen Behörde
- § 7 Ordnungswidrigkeiten