§ 2 KF-VO
Steuergebiet
Für die Abgabenfreiheit von Verbrauchsteuern ist das Steuergebiet nach den Verbrauchsteuergesetzen maßgeblich.
Steuergebiet
Für die Abgabenfreiheit von Verbrauchsteuern ist das Steuergebiet nach den Verbrauchsteuergesetzen maßgeblich.