§ 54 NeuGlV
Aufforderung zu Vorschlägen für die Berufung der Eintragungsausschußbeisitzer
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In den öffentlichen Bekanntmachungen (§ 53 Satz 2, § 1 Abs. 1 Satz 2) ist zugleich unter Fristsetzung auf die Möglichkeit hinzuweisen, Eintragungsberechtigte als Beisitzer für die Eintragungsausschüsse und als stellvertretende Beisitzer vorzuschlagen.
Suchhilfen: Ausschussvorschlag einreichen, Berufung Beisitzer, Eintragungsberechtigte benennen, Ausschussmitglied vorschlagen, Vorschlag für Beisitzer, Eintragungsausschuss Berufung, Beisitzer auswählen, reichen, rufung, nennen, schlagen, wählen