§ 25 NeuGlV
Ermittlung der zum Bundestag Wahlberechtigten
📖
↗ Links
Am Tag der Abstimmung ermittelt die Gemeindebehörde
- 1.
- für die Gemeinde insgesamt und
- 2.
- für jeden Stimmbezirk, soweit er innerhalb der Gemeinde liegt,
Suchhilfen: Wahlberechtigte ermitteln, Stimmbezirk Wahlzahl, Bundestagswahl Meldung, Gemeindebehörde Wahlzahlen, Kreisabstimmungsleiter informieren, Abstimmungsergebnis melden