§ 20 NDAV
Technische Anschlussbedingungen
↗ Links
Der Netzbetreiber ist berechtigt, in Form von Technischen Anschlussbedingungen weitere technische Anforderungen an den Netzanschluss und andere Anlagenteile sowie an den Betrieb der Anlage einschließlich der Eigenanlage festzulegen, soweit dies aus Gründen der sicheren und störungsfreien Versorgung, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse des Verteilernetzes, notwendig ist. Diese Anforderungen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Der Anschluss bestimmter Verbrauchsgeräte kann von der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers abhängig gemacht werden. Die Zustimmung darf nur verweigert werden, wenn der Anschluss eine sichere und störungsfreie Versorgung gefährden würde.
Suchhilfen: Netzanschluss Vorgaben, Störungsfreie Stromversorgung, Anlagenteil Anforderungen, Netzbetreiber Zustimmung, Verbraucher Anschlussgenehmigung, Sichere Netzversorgung, Anschlussgenehmigung beantragen, gaben, forderungen, stimmung, schlussgenehmigung, antragen