§ 21 NachwV
Ausnahmen
📖
↗ Links
Abweichend von § 17 darf die Führung der Übernahmescheine nach den §§ 12 und 16 auch unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formblätter der Anlage 1 erfolgen. Die Pflichten zur Einhaltung der elektronischen Nachweisführung im Übrigen bleiben unberührt. Satz 1 gilt entsprechend für die Vorlage von Belegen nach § 16a.
Suchhilfen: Übernahmeschein ausfüllen, Formblatt verwenden, elektronische Nachweisführung, Belegvorlage Pflicht, Ausnahme von Nachweispflicht, Nachweis elektronisch einreichen, Formular für Übernahme, Beleg elektronisch vorlegen, füllen, wenden, weisführung, reichen, legen