§ 8 MWDVDV

Ausbildungsakten

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Der Deutsche Wetterdienst führt über jede Anwärterin und jeden Anwärter eine Ausbildungsakte. Darin aufzunehmen sind der Ausbildungsplan sowie die Bewertungen der Leistungen in den Leistungsnachweisen und der berufspraktischen Ausbildung.

Suchhilfen: Ausbildungsplan festhalten, Leistungsnachweis dokumentieren, Bewertung der Ausbildung speichern, Ausbildungsunterlagen verwalten, Ausbildungsnachweise archivieren, wertung, bildung, bildungsunterlagen, walten