§ 2 MVSchPAnO ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Diese schiffahrtspolizeiliche Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.