§ 1 MVITAufstV
Regelungsgegenstand
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Diese Verordnung regelt den Aufstieg
- 1.
- in den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung Informationstechnik – über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik“ der Universität der Bundeswehr München einschließlich der berufspraktischen Einführung in diese Laufbahn und
- 2.
- in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung Allgemeine und Digitale Verwaltung – über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik“ der Universität der Bundeswehr München einschließlich der berufspraktischen Einführung in diese Laufbahn.
Suchhilfen: Verwaltungsinformatik Masterstudium, Berufspraktische Einführung Laufbahn, führung