§ 1 MuSchÜbkG

📖

... Für die Durchführung des Übereinkommens sind das Zweite Gesetz über Abänderung des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung vom 9. Juli 1926 (Reichsgesetzbl. I S. 407) sowie das Gesetz über die Beschäftigung vor und nach der Niederkunft maßgebend.

Fußnoten

§ 1 Satz 2 Kursivdruck: Jetzt MuSchG 8052-1

Suchhilfen: Beschäftigung vor Geburt, Beschäftigung nach Geburt, Mutterschutz Beschäftigung, Arbeitsschutz Schwangerschaft, Arbeitszeit vor Geburt, Arbeitszeit nach Geburt, Kündigungsschutz Schwangerschaft, Schutz vor Entlassung Schwangerschaft, schäftigung, lassung