§ 35 MtDFmEloAufklVDV

Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Verwaltungsdienst im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung“

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Die Anwärterinnen und Anwärter werden vertraut gemacht mit
1.
den Grundzügen des Staats- und Verwaltungsrechts sowie
2.
den für ihre spätere Aufgabenwahrnehmung notwendigen spezialgesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungsvorschriften.

Suchhilfen: Verwaltungsrecht Grundlagen, Staatsrecht Grundlagen, Ausbildung Verwaltungsdienst, Rechtsgrundlagen Kurs, bildung