§ 1 MtDFmEloAufklVDV

Vorbereitungsdienst

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Die Ausbildung und die Prüfung nach dieser Verordnung sind der Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung.

Suchhilfen: Ausbildung technischer Verwaltungsdienst, Bundesverwaltung Fernmeldeaufklärung, Dienstanwärter Ausbildung, bildung