§ 63 MTBG
Unterrichtungs- und Überprüfungspflichten
↗ Links
- 1.
- sich diese Person eines Verhaltens schuldig gemacht hat, welches sich auf die Ausübung eines der in diesem Gesetz geregelten Berufe auswirken kann,
- 2.
- die Erlaubnis nach diesem Gesetz zurückgenommen oder widerrufen worden ist oder das Ruhen der Erlaubnis nach diesem Gesetz angeordnet worden ist,
- 3.
- dieser Person die Ausübung eines der in diesem Gesetz geregelten Berufe untersagt worden ist oder
- 4.
- in Bezug auf diese Person Tatsachen vorliegen, die eine der in den Nummern 1 bis 3 genannten Sanktionen oder Maßnahmen rechtfertigen.
- 1.
- die Richtigkeit der ihr übermittelten Auskünfte zu überprüfen,
- 2.
- zu entscheiden, ob und in welchem Umfang weitere Überprüfungen durchzuführen sind, und
- 3.
- die zuständige Behörde des Aufnahmestaates zu unterrichten über die Konsequenzen, die aus den übermittelten Auskünften zu ziehen sind.
(3) Für die Unterrichtung nach den Absätzen 1 und 2 ist das Binnenmarkt-Informationssystem zu verwenden, das eingerichtet worden ist durch die Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems und zur Aufhebung der Entscheidung 2008/49/EG der Kommission (ABl. L 316 vom 14.11.2012, S. 1).
- 1.
- die Anerkennung von Berufsqualifikationen nach Teil 4,
- 2.
- die Entscheidung nach Teil 4 Abschnitt 3,
- 3.
- die Entgegennahme der Meldung über eine Dienstleistungserbringung nach § 55,
- 3a.
- die Entscheidungen nach Teil 5 oder
- 4.
- sonstige Entscheidungen, die im Zusammenhang mit der Richtlinie 2005/36/EG stehen.
(5) Die für die Entscheidungen nach diesem Gesetz zuständigen Behörden und Stellen übermitteln dem Bundesministerium für Gesundheit statistische Aufstellungen über die getroffenen Entscheidungen, die für den nach Artikel 60 Absatz 1 der Richtlinie 2005/36/EG erforderlichen Bericht benötigt werden. Das Bundesministerium für Gesundheit leitet die ihm übermittelten statistischen Aufstellungen an die Europäische Kommission weiter.
Suchhilfen: Berufserlaubnis prüfen, Berufszulassung melden, Berufliche Sanktionen melden, Ausübung überwachen, Erlaubnis widerrufen melden, Berufliche Genehmigung prüfen, Aufenthaltsstaat informieren, rufszulassung, übung, wachen