§ 44 MTBG
Prüfungsreihenfolge
📖
↗ Links
Beantragt eine Person, die außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes eine Ausbildung absolviert hat, eine Erlaubnis nach § 1, ist die Voraussetzung nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 vor den Voraussetzungen nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 bis 4 zu prüfen.
Suchhilfen: Ausbildung im Ausland prüfen, Erlaubnis beantragen Voraussetzungen, Ausländische Ausbildung anerkennen, Prüfungsreihenfolge Erlaubnis, Voraussetzungen Erlaubnis prüfen, Ausbildung außerhalb Geltungsbereich, bildung, antragen, aussetzungen, erkennen