§ 44 MTAPrV
Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik
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(1) Im Fall der Ausbildung in der Laboratoriumsanalytik sind Inhalt des praktischen Teils der staatlichen Prüfung Kompetenzen in allen Kompetenzbereichen der Anlage 1.
- 1.
- im ersten Prüfungsteil drei Prüfungsaufgaben zur polyvalenten medizinischen Biopathologie, wovon eine Prüfungsaufgabe durch eine Prüfungsaufgabe zur Molekulargenetik ersetzt werden kann,
- 2.
- im zweiten Prüfungsteil eine Prüfungsaufgabe zur Infektionsanalytik,
- 3.
- im dritten Prüfungsteil eine Prüfungsaufgabe zur Histologie und Zytologie und
- 4.
- im vierten Prüfungsteil eine Prüfungsaufgabe zur Steuerung und Überwachung des biomedizinischen Analyseprozesses aus dem Kompetenzbereich II.2 der Anlage 1.
- 1.
- einem Vorbereitungsteil,
- 2.
- der praktischen Durchführung des Untersuchungsvorgangs einschließlich präanalytischer Implikationen und Postanalytik,
- 3.
- der Anfertigung einer strukturierten Aufzeichnung, die den Untersuchungsvorgang darstellt, und
- 4.
- einem Reflexionsgespräch.
(4) Für den Vorbereitungsteil ist eine angemessene Zeit unter Aufsicht zu gewähren.
(5) Die Dauer der Reflexionsgespräche beträgt für alle Prüfungsaufgaben insgesamt höchstens 60 Minuten.
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