§ 1 MTAPrV

Inhalt der Ausbildung

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In der Ausbildung zur Medizinischen Technologin und zum Medizinischen Technologen sind der auszubildenden Person die in den Anlagen 1 bis 4 für den jeweiligen Beruf genannten Kompetenzen zu vermitteln.

Suchhilfen: Kompetenzvermittlung MTAPrV, Lehrplan Medizinische Technologie, Berufsausbildung Inhalte MTAPrV, Ausbildungsziele Medizintechnologie, rufsausbildung