§ 14 MPVerfV

Einladung zur Prüfung

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Der Prüfling ist spätestens zwei Wochen vor der zu erbringenden Prüfungsleistung schriftlich oder elektronisch einzuladen. Die Einladung hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:
1.
Bezeichnung des durchführenden Meisterprüfungsausschusses sowie der dem Prüfling zugeordneten Prüfungskommission,
2.
Ort, Datum und Uhrzeit der Prüfungsleistung,
3.
notwendige und zulässige Arbeits- und Hilfsmittel,
4.
Hinweis auf § 7.

Suchhilfen: Prüfung einladen, Prüfungsbenachrichtigung, Prüfungseinladung verschicken, Prüfungsdetails mitteilen, Prüfungstermin ankündigen, Prüfungshinweis senden, laden, schicken, teilen, kündigen