§ 8 MPAHSBundV
Leitung des Studiums
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Die wissenschaftliche und organisatorische Leitung des Studiums obliegt der Hochschule. Sie ist zuständig für alle Aufgaben, die in dieser Verordnung nicht anderen Stellen zugewiesen sind. Sie stellt einen ordnungsgemäßen Ablauf des Studiums sicher und ist insbesondere zuständig für
Suchhilfen: Studienleitung, Studienorganisation, Qualitätssicherung Studium, Anerkennung Studienleistungen, Betreuung Studierender, Planung Präsenzveranstaltungen, erkennung, treuung