§ 8.04 MoselSchPV
Schubverbände, die Trägerschiffsleichter mitführen
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Trägerschiffsleichter dürfen nicht an die Spitze eines Schubverbandes gesetzt werden. Die für die jeweiligen Flußabschnitte zuständigen Behörden können jedoch Ausnahmen hiervon zulassen.
Suchhilfen: Trägerschiffsleichter Spitze, Schubverband Führung, Ausnahme Behörde, Flussabschnitt Genehmigung, Schiffsschubverband Regelung, Trägerschiff nicht vorne