Zum Inhalt springen
Bundesrecht.app
Gesetze
Suche
⚙
Gesetze
/
MontanMitbestGErgG
/
Art 1 – Mitbestimmung in herrschenden Unternehmen
§ 14 MontanMitbestGErgG
☆
📖 Am Stück lesen
-
← Zurück
§ 13
☰
Weiter →
§ 15