§ 1 MntDAIVVDV

Vorbereitungsdienst

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Die Ausbildung und Prüfung nach dieser Verordnung sind der fachspezifische Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes. Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 24 Monate.

Suchhilfen: Mittlerer nichttechnischer Dienst, Ausbildung Bundesverwaltung, Dienstzeit 24 Monate, Allgemeine Verwaltung Ausbildung, innerer Verwaltungsdienst, bildung, waltung