§ 116 2. WOMitbestG

Übergangsregelung

📖

Auf Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer, die bis einschließlich 31. März 2022 abgeschlossen sind, ist diese Verordnung in der bis zum 11. August 2021 geltenden Fassung anzuwenden.

Suchhilfen: Aufsichtsrat Wahl Übergangsregelung, Wahl Aufsichtsratsmitglied Frist, Übergangsbestimmung Aufsichtsrat, Übergangsregelung Aufsichtsratwahl, Wahl Arbeitnehmer Aufsichtsrat Frist, gangsregelung, gangsbestimmung