§ 112 2. WOMitbestG

Abberufungsausschreiben im Seebetrieb

📖

Spätestens acht Wochen vor der Delegiertenversammlung erlässt der Unternehmenswahlvorstand ein Abberufungsausschreiben für den Seebetrieb. § 92 Abs. 2 Satz 1, § 105 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 6 und 9 bis 11 und Abs. 2 sind entsprechend anzuwenden.

Suchhilfen: Entlassungsmitteilung, Abberufungsanzeige, Kündigung Seebetrieb, Mitarbeiterabberufung, Ausschluss aus Betrieb, Betriebszugehörigkeit beenden, Seebetrieb Kündigung, lassungsmitteilung, arbeiterabberufung, enden