§ 6 MinRohSorgG
Auskunftspflichten
↗ Links
(1) Unionseinführer und nach § 3 Absatz 3 Nummer 2 geladene Personen sind verpflichtet, der Bundesanstalt auf Verlangen die Auskünfte zu erteilen, die die Bundesanstalt zur Durchführung der ihr durch dieses Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes übertragenen Aufgaben benötigt.
- 1.
- die Angaben über die Erstellung einer Lieferkettenpolitik, die den Anforderungen nach Artikel 4 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/821 entspricht,
- 2.
- die Namen der zur Überwachung der internen Prozesse zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette nach Artikel 4 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/821 benannten Personen,
- 3.
- die Art und Weise der Risikoermittlung,
- 4.
- vorhandene Beschwerdemechanismen und Frühwarnsysteme zur Risikoerkennung,
- 5.
- die konkrete Risikobewertung einschließlich der Grundlagen dieser Risikobewertung,
- 6.
- die Strategien zur Verhinderung, Minimierung und Beseitigung negativer Auswirkungen aus ermittelten Risiken,
- 7.
- die Systeme zur Rückverfolgbarkeit der Gewahrsams- und Lieferkette,
- 8.
- die Art und Weise, in der die Prüfungen der Einhaltung der Sorgfaltspflichten durch einen unabhängigen Dritten nach Artikel 6 der Verordnung (EU) 2017/821 durchgeführt werden sowie deren Inhalt und Ergebnis,
- 9.
- die Erfüllung der von Artikel 4 Buchstabe a, Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 7 der Verordnung (EU) 2017/821 vorgegebenen Informations- und Offenlegungspflichten und
- 10.
- den Plan zur Umsetzung einer angeordneten Abhilfemaßnahme.
(3) Wer zur Auskunft nach Absatz 1 verpflichtet ist, kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder einen der in § 383 Absatz 1 bis 3 der Zivilprozessordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde. Sonstige gesetzliche Auskunfts- oder Aussageverweigerungsrechte sowie gesetzliche Verschwiegenheitspflichten bleiben unberührt.
Suchhilfen: Lieferkettentransparenz, Risikoermittlung Lieferkette, Beschwerdemechanismus Lieferkette, Rückverfolgbarkeit Produkte, Sorgfaltspflicht Bericht