§ 6 MilchMargG

Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften

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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erläßt mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften.

Suchhilfen: Ministerium erlässt Regelungen, Verwaltungsrichtlinie, Gesetzesausführungsvorschrift, Verwaltungsregelung veröffentlichen, waltungsregelung, öffentlichen