§ 12 Met/GlockAusbV

Übergangsregelung

📖

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung.

Suchhilfen: Vertragliche Anwendung neuer Verordnung, Ausbildungsvergütung Übergangsregel, Ausbildungsvertrag Änderungspflicht, Ausbildungsordnung Übergangsbestimmungen, wendung, ordnung, bildungsvergütung, bildungsordnung, gangsbestimmungen