§ 92 MarkenG
Wahrheitspflicht
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In den Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht und dem Bundesgerichtshof haben die Beteiligten ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben.
Suchhilfen: Wahrheitspflicht, Tatsachenangabe, Erklärungspflicht, Falschaussage, Unrichtige Angaben, Pflicht zur Wahrheit, Eidesstattliche Erklärung, gaben, klärung