§ 11 MarkenG

Agentenmarken

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Die Eintragung einer Marke kann gelöscht werden, wenn die Marke ohne die Zustimmung des Inhabers der Marke für dessen Agenten oder Vertreter eingetragen worden ist, es sei denn, es liegt ein Rechtfertigungsgrund für die Handlungsweise des Agenten oder des Vertreters vor.

Suchhilfen: Marke ohne Zustimmung eintragen, Agentenmarke löschen, Markeneintragung ohne Erlaubnis, Vertreter Marke eintragen, Markenlöschung wegen Agent, Unberechtigte Markenanmeldung, Markenrecht Agenten, Markenlöschung ohne Einwilligung, stimmung, tragen, willigung