§ 8 MalerLackAusbV

Inhalt des Teiles 1

📖
Teil 1 der Gesellenprüfung erstreckt sich auf
1.
die in Anlage Abschnitt A genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
2.
den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.

Suchhilfen: Gesellenprüfung Inhalt, Maler Lack Ausbildung Teil 1, Prüfungsstoff Gesellenprüfung, Ausbildungsinhalte Maler, Fähigkeiten Prüfungsteil 1, bildung