Zwölfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Maler- und Lackiererhandwerk

12. Malerarbeitsbedingungenverordnung

12. MalerArbbV · Ausfertigung: 24. Juli 2025 · 5 Einzelnormen

Die V tritt gem. § 2 dieser V mit Ablauf des 30.6.2027 außer Kraft

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