Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Grimmelshausen-Gedenkmünze)
(XXXX)
(1) Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzbl. S. 323) ist aus Anlaß der 300. Wiederkehr des Todestages von Hans Jacob Christoph von Grimmelshausen eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt worden. Die Ausprägung erfolgte im Bayerischen Hauptmünzamt München, die Auflage beträgt 8 Millionen Stück.
(2) Die Münzen werden ab 17. August 1976 in den Verkehr gebracht. Der Entwurf der Münze stammt von Herrn Reinhart Heinsdorff, Ottmaring.
(3) Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 29 Millimetern und ein Gewicht von 11,2 Gramm.
(4) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
- "HANS JACOB CHRISTOPHVON GRIMMELSHAUSEN1621 geb. 1676 gest."
- "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND",
- "5 DEUTSCHE MARK"
- "DER ABENTHEURLICHE SIMPLICISSIMUS".
(8) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.
Schlußformel
Der Bundesminister der Finanzen
(XXXX) Abbildung der Münze
(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung)
Fundstelle: BGBl I 1976, 1870