(XXXX) Münz5DMBek 1975-01-08
(1) Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzbl. S. 323) gibt der Bund nachfolgend beschriebene, für den Zahlungsverkehr bestimmte Bundesmünze im Nennwert von 5 Deutschen Mark heraus. Die neue Münze wird in hoher Auflage von den vier Münzstätten der Bundesrepublik Deutschland (Münzzeichen: D, F, G, J) geprägt und vom 1. Februar 1975 an in den Verkehr gegeben. Sie soll die derzeitige 5 DM-Umlaufmünze aus Silber ersetzen, die voraussichtlich am 1. August 1975 außer Kurs gesetzt werden wird.
(2) Die Bildseite der Münze trägt - in Relief-Prägung - den Bundesadler, die jeweilige Jahreszahl, beginnend mit 1975, und eines der vorgenannten Münzzeichen.
- "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
- . DEUTSCHE MARK .".
(4) Die Prägung auf beiden Seiten der Münze wird von einem das Gepräge schützenden glatten, gleichmäßig breiten Randstab umgeben.
- "EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT".
(6) Die Münze hat ein Gewicht von 10 Gramm und einen Durchmesser von 29 Millimetern. Sie besteht überwiegend aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (75 Prozent Kupfer und 25 Prozent Nickel) und hat einen Reinnickelkern.
(7) Der Entwurf der Münze stammt von Herrn Wolfgang Doehm, Stuttgart.
(8) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.