(XXXX) Münz10DMBek 1990
(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, zum 800. Todestag von Kaiser Friedrich I. Barbarossa im Jahre 1990 eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark prägen zu lassen. Die Auflage der Münze beträgt 7,85 Millionen Stück. Die Prägung erfolgt in der Staatlichen Münze Stuttgart.
(2) Die Münze wird ab 8. Juni 1990 in den Verkehr gebracht.
(3) Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Silber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 15,5 Gramm.
(4) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
Die Umschrift lautet:
- ". KAISER FRIEDRICH I. BARBAROSSA .
- * 1122
- + 1190".
- ". KAISER FRIEDRICH I. BARBAROSSA .
- "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
- 10 DEUTSCHE MARK".
- "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
(7) Die Jahreszahl 1990 ist Teil der Umschrift. Das Münzzeichen "F" befindet sich im Feld zwischen dem linken Fang des Adlers und dem Wort "DEUTSCHE".
- "HONOR IMPERII".
(9) Zwischen Ende und Anfang der Randschrift sind drei stilisierte Stauferadler eingeprägt.
(10) Der Entwurf der Münze stammt von Eugen Ruhl, Pforzheim.