(XXXX) Münz10DMBek
(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, aus Anlaß der 750-Jahr-Feier Berlins im Jahre 1987 eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark prägen zu lassen. Die Auflage der Münze beträgt 8,35 Millionen Stück. Die Prägung erfolgt in der Hamburgischen Münze.
- ab 30. April 1987 in Berlin
(3) Die für das Bundesgebiet bestimmten Münzen können aus technischen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt (voraussichtlich im September 1987) ausgegeben werden. Der Termin wird zu gegebener Zeit bekanntgegeben.
(4) Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 15,5 Gramm.
(5) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
| "BERLIN 750 JAHRE | |
| *1237* | *1987*". |
| "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND |
| 10 DEUTSCHE MARK". |
Der glatte Münzrand enthält die vertiefte Inschrift:
- "EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT".
(8) Der Entwurf der Münze stammt von Reinhart Heinsdorff, Ottmaring.
Der Bundesminister der Finanzen