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LuftVODV 239
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Zweihundertneununddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Nürnberg)
LuftVODV 239 · Lesemodus · 0 Normen am Stück
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