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LuftVODV 235
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Zweihundertfünfunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Nürnberg)
LuftVODV 235 · Lesemodus · 0 Normen am Stück
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