Hundertvierunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Sonderlandeplatz Hamburg-Finkenwerder)
📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen
📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen