§ 29c LuftVG

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(weggefallen)

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte LuftVG, nicht nur diese Vorschrift):

Neugefasst durch Bek. v. 10.5.2007 I 698;

zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 23.10.2024 I Nr. 327

Änderung durch Art. 2 G v. 10.2.2026 I Nr. 40 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

⚠ Hinweis: Eine bereits verkündete Änderung ist im angezeigten Text möglicherweise noch nicht eingearbeitet. Maßgeblich ist die Fassung im Bundesgesetzblatt.

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026